Als Autofahrer unterwegs: Flip-Flops, High Heels, Smartphone & Co. hinterm Steuer? Kavaliersdelikt, streng verboten oder sogar erlaubt? Rund um das Thema Straßenverkehr gibt es viele Rechtsirrtümer und Halbwahrheiten. Auch kaputte Parkscheinautomaten, temporäres Halteverbot und Überholmanöver auf der Autobahn bringen so manchen Autofahrer ins Schwitzen.

Autofahrer unterwegs: Flip-Flops, Smartphone & Co – was ist erlaubt?
Zur Benutzung von Navigationsgeräten und Telefonen am Steuer gibt es sehr strenge Vorschriften. Foto: djd / Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG / thx

Smartphone-Navi während der Fahrt bedienen?

„Zur Benutzung von Telefonen am Steuer gibt es sehr strenge Vorschriften“, erklärt Roland-Partneranwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Asshoff von der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm. Dazu gehört auch, dass Autofahrer das Navi oder eine andere Funktion des Smartphones während der Fahrt nicht bedienen dürfen. Nur bei ausgeschaltetem Motor ist es erlaubt, das Handy zu nutzen. Wenn es allerdings in einer Halterung steckt, darf das Navi bedient oder ein Anruf angenommen werden. „Aber auch dann gilt: Wer permanent auf dem Handy tippt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen“, so Asshoff. Darüber hinaus greift bei einem Unfall möglicherweise auch der Versicherungsschutz nicht mehr.

Autofahrer mit Flip-Flops oder High Heels am Steuer?

Laut StVO gibt es keine klaren Regeln für das Schuhwerk. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass der Fahrer / die Fahrerin die Kontrolle über das Fahrzeug haben und daher vernünftig bremsen können muss. „Dazu gehört, dass der Fahrer/ die Fahrerin im Ernstfall kräftig und kontrolliert die Pedale treten kann. Kommt es zu einem Unfall, bei dem nachweislich Probleme aufgrund der Schuhe auftraten, kann das rechtliche Folgen haben und ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen“, warnt Sebastian Asshoff. Gleiches gilt für barfüßige Autofahrer.

Temporäres Halteverbot: Wann rückt der Abschleppwagen an?

Wo vorher noch unser Wagen stand, thront jetzt ein temporäres Halteverbotsschild. Aber darf das Auto abgeschleppt werden, auch wenn zum Zeitpunkt des Parkens gar nichts von der Übergangsregelung zu erkennen war? „Ein temporäres Halteverbot muss mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden“, so Asshoff. Ist der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht da, muss er jemanden bitten, regelmäßig nach dem Auto zu schauen und es gegebenenfalls umzuparken. Tut er das nicht und wird der Wagen abgeschleppt, hat der Halter die Kosten für das Abschleppen selbst zu tragen.

Autofahrer und der kaputte Parkscheinautomat: eine „Neverending Story“
Laut StVO gibt es keine klaren Regeln für das Schuhwerk des Autofahrers – doch richtig bremsen müssen wir trotzdem können. Foto: gentle07 / pixabay / djd / Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG / Fotolia / Vitaly Krivosheev

Parkscheinautomat defekt: Zum nächsten Automaten laufen?

„Ist in Sichtweite ein weiterer Automat zu finden, muss man dort ein Ticket ziehen. Ansonsten droht ein Knöllchen“, erläutert Sebastian Asshoff. Ist jedoch kein anderes Gerät in Sicht, müssen wir eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen. Die Höchstparkdauer dürfen wir dabei dennoch nicht überschreiten. Korrekt eingestellt ist die Scheibe, wenn der Pfeil auf die nächste halbe Stunde nach dem Abstellen des Fahrzeugs zeigt.

Rechts überholen: Grundsätzlich verboten?

Außerorts überholt man grundsätzlich links. Bei Stau und stockendem Verkehr ist es aber erlaubt, mit geringfügig höherer Geschwindigkeit rechts zu überholen. „Stößt man auf einer zweispurigen Straße auf eine Lkw-Kolonne mit einer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h, darf man ebenfalls vorsichtig und nur mit wenig höherer Geschwindigkeit rechts überholen“, so Sebastian Asshoff. Innerorts dürften Autofahrer beliebig rechts vorbeifahren, wenn mindestens zwei Spuren markiert seien. Nur Fahrzeuge mit einem Gewicht ab 3,5 t müssten sich rechts halten, es sei denn, sie wollen abbiegen und müssen sich einordnen.

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Quelle: djd / Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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