Unter bestimmten Voraussetzungen ist im Auto die Verwendung einer Dashcam erlaubt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Mai 2018) hat die kleinen Aufzeichnungsgeräte auch in Deutschland für zulässig erklärt – so können sie bei einem Unfall zur Aufklärung beitragen.

Dashcam erlaubt: Ihr bloßes Vorhandensein gibt uns das beruhigende Gefühl, dass es im Ernstfall Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens gibt. Foto: djd / NEXTBASE
Dashcams sind meist an der Windschutzscheibe angebracht und filmen das Geschehen im Straßenverkehr. Für die Fahrerin oder den Fahrer ist allein das Vorhandensein eines solchen Geräts häufig ein beruhigendes Gefühl. Zudem kann die Überwachung sich darüber hinaus positiv auf unser persönliches Fahrverhalten auswirken – schließlich beweist die Aufnahme unter Umständen ebenso unsere eigenen Verstöße. Auch wenn die Dashcam erlaubt ist, ist trotzdem Vorsicht geboten. Die Aufzeichnung fremder Personen ist in Deutschland nämlich weiterhin nur bedingt gestattet, denn das Gerät greift in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer ein.
BGH: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwertbar
Laut BGH sind Videoaufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich zulässig. Ausschlaggebend für diesen Beschluss ist unter anderem die Beweisnot bei vielen Verkehrsdelikten gewesen. Permanente Aufzeichnungen ohne Anlass verstoßen allerdings gegen den Datenschutz. Das Urteil lässt also nur kurze, anlassbezogene Aufnahmen zu, die Unfälle dokumentieren und zur Klärung strittiger Fragen beitragen können.
Nicht erlaubt sind dagegen wahllos und grundlos gesammelte Bilddateien. Die Lösung bringt das sogenannte Loop-Recording, das in die meisten Dashcams bereits integriert ist. Die Funktion überschreibt die Videoaufzeichnungen kontinuierlich. Nur bei einem konkreten Vorfall werden sie gespeichert und damit vor dem Überschreiben geschützt – durch einen Sensor oder die manuelle Betätigung eines Knopfes an der Kamera.
Dashcams / Autoüberwachung *
Notfallhammer mit Gurtschneider *
Feuerlöscher *, klein für das Auto

Die Kameras der neuen Dashcam-Generation sind kleiner als ihre Vorgänger und deshalb so unauffällig wie möglich. Foto: djd / NEXTBASE
Dashcam erlaubt: potenziell lebensrettende Technologie
Der Dashcam-Produzent Nextbase hat neue Systeme mit verbesserter Videoqualität auf den Markt gebracht. Außerdem gibt es drei modulare, einsteckbare Kameras, die zusätzlich das Heck oder die Fahrzeugkabine aufnehmen. Mit diesen Systemen kommt nun die Bluetooth-Technologie im Dashcam-Bereich zum Einsatz. Eine App stellt dabei die Verbindung zum Smartphone her.
Auch die Sprachsteuerung von Amazon Alexa ist nutzbar. Als Fahrer(in) können wir darüber einfache Befehle erteilen. Die neuen Dashcams verfügen zudem über eine potenziell lebensrettende Technologie: Sie können Rettungsdienste an die genaue GPS-Position eines Unfallfahrzeugs lotsen. Dies geschieht automatisiert, wenn die Kamera eine schwere Kollision erkannt hat und wir per Smartphone nicht reagieren.
Dashcams und Versicherungen
Das BGH-Urteil, das die Nutzung einer Dashcam erlaubt, ist auch für das Schadenmanagement des Versicherungsmarktes relevant. Die Erfassung, Schadensbearbeitung und Abwicklung eines Unfalls kann sich durch den entscheidenden Videobeweis erheblich verkürzen. Dadurch lassen sich hohe Kosten einsparen. Zudem werden Betrugsversuche sowie langwierige Koordinationen und Fehleinschätzungen reduziert. Unter www.nextbase.com gibt es weitere Infos rund um den Einsatz von Dashcams.
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