Für den täglichen Einkauf im Supermarkt, die Fahrt in die City oder den Besuch im Fitnessstudio: Das Auto bleibt stehen und die Parkplatznot hat ein Ende. Ganz abgesehen davon sind Elektroroller mit Sitz echte Hingucker – sie strahlen ein modernes, urbanes Lebensgefühl aus.

Elektroroller machen nicht nur im urbanen Umfeld eine gute Figur
Roller sind klassische Familienmobile in modern-urbanem Style. Foto: Dominic Alberts / pixabay / djd / SFM

Tretroller, E-Scooter oder Elektroroller mit Sitz

Zukünftig begegnen uns elektrische Tretroller und E-Scooter auf Radwegen und Fahrradstraßen, denn hier sind sie mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zugelassen. Ist kein Fahrradweg vorhanden, dürfen sie auf die Straße ausweichen. Der Gehweg und Fußgängerzonen sind jedoch tabu – das hat der Bundesrat im Mai 2019 entschieden.

Auch die gesetzliche Lage für Elektroroller mit Sitz ist klar: Als Klein-Mofas nutzen sie ebenfalls die Radwege. Aus dem Straßenbild sind sie ohnehin kaum mehr wegzudenken. Vor allem auf kürzeren Strecken entfalten sie ihre Vorzüge, schenken die Extraportion Freiheit und sind klassische Familienmobile.

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Elektroroller E-Bee und E-Mule
Ausdauernd: Der Elektroroller E-Bee (im Bild links) kommt mit zwei Akkus auf eine Reichweite von bis zu 120 Kilometern. Foto: djd / SFM

Komfortabel und umweltfreundlich mit wenig Wartungsaufwand

In der Klasse bis 50 Kubikmeter Hubraum haben Elektroroller beziehungsweise Elektro-Leichtmofas ihre benzingetriebenen Geschwister bereits abgelöst. Ihre Reichweite ist zwar geringer, dafür überzeugen sie durch hohen Fahrkomfort, niedrige Unterhaltskosten sowie Umweltfreundlichkeit durch schmalen Energieverbrauch.

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Langfristig ist die Wartung von Elektromotoren gerade bei häufiger Nutzung auf Kurzstrecke weniger aufwendig als die von Verbrennungsmotoren: Kupplung und Getriebe als Verschleißteile fallen weg. Der Oliver 500 von SFM ist mit einem 500-Watt-Motor ein Leichtmofa mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Er besitzt eine Ausstattung gemäß StVZO und ist damit für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland und der EU zugelassen. Je nach Akku-Variante erreicht er eine Wegstrecke von bis zu 25 oder 40 Kilometern. Da der Roller klein und kompakt zusammenfaltbar ist, passt er zudem in fast jeden Kofferraum.

Die sportlichen Alternativen zum Elektroroller mit Sitz sind die E-Roadster. Zusammen mit dem E-Scooter „E-Bee“ kommen diese Modelle nun neu auf den Markt.

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Elektroroller Oliver 500 und E-Roadster
Für jeden Geschmack der richtige Elektroroller. Foto: djd / SFM

Einheitliche gesetzliche Regelungen

Die Fahrt mit einem Elektroroller ist in der EU einheitlich geregelt. Die Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, zur Teilnahme am Straßenverkehr ist aber eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Für kleine Elektroroller, die als Leichtmofas mit maximal 25 km/h zugelassen sind, ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nötig, die Jugendliche ab 15 Jahren erwerben können.

Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gelten als Leichtkrafträder L1e und erfordern den Führerschein der Klasse AM oder A1 – das Mindestalter beträgt hier 16 Jahre. Auf jedem Elektroroller gilt die Helmpflicht – unserer Sicherheit zuliebe.

Quelle: djd / SFM Bikes Distribution GmbH

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