Wie wir Hass im Netz die Stirn bieten, erklärt die Polizei am heutigen Safer Internet Day. Beleidigung, Diskriminierung und extremistische Parolen verbreiten sich über das Internet sehr schnell und sind oft strafbar. Dem kann jeder von uns etwas entgegensetzen und so zu mehr Sicherheit im Internet beitragen.
Zum Safer Internet Day gibt die Polizei Tipps, wie wir uns gegen Hass im Netz aktiv wehren können. Foto: Gerd Altmann / pixabay
Kein Freibrief für Hass im Netz
Hassrede und Hate Speech finden wir in Kommentarspalten sozialer Netzwerke, E-Mails oder Messengerdiensten. Diese Inhalte sind eine Form von Gewalt – in Sprache, Bild und Wort. Oft zielen solche Kommentare auf ganze Personengruppen ab. Diese werden beleidigt und bedroht beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Solche hasserfüllten Äußerungen sind strafbar, wenn sie die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte anderer verletzen.
In Deutschland schützt das Grundgesetz jede Person vor Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht. „Hassrede darf weder im realen Leben noch im Internet hingenommen werden. Entscheidend ist, dass Nutzerinnen und Nutzer sich gegen hasserfüllte Äußerungen und Kommentare wehren. Das ist ein wichtiges Signal an die Täter. Aber auch andere Netzwerkteilnehmer werden dadurch ermutigt, sich gegen Hass im Netz einzusetzen“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Gut zu wissen: Die Polizeiliche Kriminalprävention klärt in vielen Medien über Gegenreaktionen bei Hasskommentaren oder Beleidigungen auf. Dazu gehören Broschüren wie „Klicks-Momente für Internetnutzer“ oder die Internetseite polizeifürdich.de.
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Dokumentieren und melden: Hassreden und Beleidigungen sollten wir nicht hinnehmen, sondern dagegen angehen. Foto: Gerd Altmann / pixabay
Mit den Tipps der Internetseite zivile-helden.de hat jeder von uns die Möglichkeit, aktiv gegen Hass im Netz vorzugehen:
- „Ich kann einschreiten und Hassbotschaften widersprechen!“ Hassrede darf nicht hingenommen oder ignoriert werden.
- „Ich kann dokumentieren!“ Screenshots oder gespeicherte Chatverläufe sind Beweismittel bei der Meldung von Hass im Netz.
- „Ich kann es melden!“ Hassbotschaften sollten wir auf jeden Fall anzeigen, beispielsweise beim Netzwerkbetreiber, der Internetbeschwerdestelle und der Polizei.
Gut zu wissen: Die Zivilen Helden veranschaulichen in einem interaktiven Video, welche Folgen Hass im Netz haben kann. Auf der Internetseite finden wir neben dem Film auch ein Quiz zum Erlernen von Strategien gegen Hass im Netz.
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