Tumortherapiefelder (TTFields) werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Damit haben Patientinnen und Patienten mit einem neu diagnostizierten Glioblastom Zugang zu dieser Behandlungsmethode.

Tumortherapiefelder gegen Hirntumore: Krankenkassen übernehmen die Kosten
Zukünftig übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Tumortherapiefelder gegen Hirntumore. Foto: sudok1 / stock.adobe.com / akz-o

Tumortherapiefelder vervollständigen die Behandlung

Das Glioblastom ist ein bösartiger Hirntumor und bis heute nicht heilbar. Die Krebszellen teilen sich meist sehr rasch, sodass es zu einem schnellen und aggressiven Tumorwachstum kommen kann. Tumortherapiefelder sind rasch wechselnde elektrische Felder. Sie können die Teilung der Tumorzellen verlangsamen oder stoppen und zu ihrem Absterben führen. Die Behandlung erfolgt mithilfe eines auf dem Kopf angebrachten kleinen tragbaren Geräts und Keramikgelpads.

Tumortherapiefelder vervollständigen die Behandlung des Glioblastoms zusammen mit der Chemotherapie nach erfolgter Operation und kombinierter Strahlen- und Chemotherapie. Weitere Infos: www.glioblastom.de.

Quelle: akz-o / Novocure GmbH

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