Eine Vorsorgevollmacht sichert uns gegen Entscheidungen Fremder ab, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, unsere Angelegenheiten selbst zu regeln. Erkranken wir schwer, haben wir vielleicht noch die Möglichkeit, uns mit der Frage auseinanderzusetzen, wie es weitergehen soll. Doch was passiert beispielsweise bei einem Unfall mit schwer einschränkenden Folgen? Hier ist der Ernstfall von einer Minute auf die andere da – haben wir keine Vorsorgevollmacht hinterlegt, ist es dafür nun zu spät.
Können wir keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen, tritt laut Gesetz ohne Vorsorgevollmacht nicht automatisch der Partner ein. Foto: free-photos / pexel / pixabay
Sind wir nicht mehr handlungsfähig, geht die Entscheidungsbefugnis entgegen weit verbreiteter Annahme nicht automatisch auf unsere Partner über. Die Rechtslage sieht anders aus: Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, müssen Amtsgerichte über den Betreuer oder die Betreuerin entscheiden. Experten empfehlen daher, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.
Ohne Vorsorgevollmacht entscheiden häufig fremde Betreuer
Für aktuell 1,25 Millionen volljährige Personen in Deutschland mussten die Amtsgerichte einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen, da keine Vorsorgevollmacht vorlag. Nur bei knapp der Hälfte dieser Personen stammt der Betreuer aus der eigenen Familie. In etwa 600.000 Fällen übernimmt die Aufgabe hingegen ein Berufsbetreuer. Das bedeutet, es entscheidet ein Fremder über alle wesentlichen Dinge unseres Lebens.
Auch wenn der Gedanke unangenehm und für viele weit weg ist: Wir können diese Situation im Ernstfall nur umgehen, indem wir beizeiten eine Vorsorgevollmacht aufsetzen und unsere Wünsche darin festhalten. „Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, dass ein Unfall oder eine schwere Erkrankung dazu führt, dass man nicht mehr über sein Leben selbst entscheiden kann. Dennoch ist es wichtig, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Auch im Interesse der eigenen Familie“, sagt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
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Eine Vorsorgevollmacht sichert unserer Vertrauensperson die Entscheidungshoheit im Notfall zu. Foto: djd / Deutsches Institut für Altersvorsorge / Alena Ramakic
Broschüre mit Vordruck zum Ausfüllen
Mit einer Vorsorgevollmacht können wir eine oder mehrere Personen unseres Vertrauens bestimmen. Sie ermöglicht ihnen ein schnelles und unkompliziertes Handeln – von dringenden Behördengängen bis zur Organisation der häuslichen Pflege. Zu diesem Thema hat das Institut mit Sitz in Berlin eine neue Broschüre aufgelegt. Sie enthält neben vielen grundlegenden Informationen und Tipps auch einen nützlichen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht zum direkten Ausfüllen.